FairFlights

LEITFADEN ZUR FLUGENTSCHÄDIGUNG

Ihre EU261-Passagierrechte

Die EU-Verordnung 261/2004 legt wichtige Schutzmaßnahmen für Passagiere auf abgedeckten Flügen fest. Eine feste Vergütung ist nur ein Teil dieser Schutzmaßnahmen.

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Welche Flüge sind abgedeckt?

Flüge, die von einem EU-Flughafen abfliegen, sind grundsätzlich abgedeckt, unabhängig von der ausführenden Fluggesellschaft. Bei Flügen, die von außerhalb der EU in die EU ankommen, muss die ausführende Fluggesellschaft in der Regel eine EU-Fluggesellschaft sein. Die Regeln erstrecken sich auch auf bestimmte eng verbundene europäische Gebiete.

Wie hoch ist die Entschädigung?

Die üblichen entfernungsabhängigen Beträge betragen 250 €, 400 € und 600 €. Die jeweilige Kategorie hängt von der Route und der Entfernung ab, wobei für bestimmte innereuropäische Fahrten und Fernreisen besondere Regeln gelten.

Was ist das Recht auf Fürsorge?

Unter bestimmten Umständen müssen Fluggesellschaften angemessene Mahlzeiten und Erfrischungen, Kommunikation sowie bei Bedarf Unterkunft und Transfers bereitstellen.

Beseitigen außergewöhnliche Umstände jedes Recht?

Nein. Selbst wenn ein Beförderer eine gültige Einrede gegen eine feste Entschädigung hat, können andere Verpflichtungen wie Sorgfalt und Umleitung oder Erstattung bestehen bleiben.

Wie lange muss ich meinen Anspruch geltend machen?

Die Verjährungsfristen unterscheiden sich je nach anwendbarem Landesrecht. Es gibt keine allgemeingültige Frist für jeden EU261-Antrag.